ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
seit dem 04.11.2016

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Allgemeine Geschäftsbedingungen für Projekte und Beratungsleistungen

der Know How! Aktiengesellschaft, Magellanstraße 1, D - 70771 Leinfelden-Echterdingen

1. Geltung

Die Lieferungen und Leistungen der Know How! Aktiengesellschaft erfolgen, sofern kein Projektvertrag geschlossen wurde,
ausschließlich auf der Grundlage dieser AGB. Für den Fall des Abschlusses eine Projektvertrages geltend diese AGB ergän-
zend.
Enthalten die Leistungen der Know How! AG Schulungsleistungen oder andere Events oder Veranstaltungen wie Kickoff-Veran-
staltungen, Train-the-Trainer-Veranstaltungen, Onboarding-Veranstaltungen oder sonstige, persönlich zur erbringende Qualifi-
zierungsmaßnahmen, gelten ergänzend die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Seminare, Onlineseminare, Events und
Veranstaltungen der Know How! AG. Ist Gegenstand des Projektes bzw. der Leistung der Know How! AG die Lieferung von
Lizenzprodukten, so finden ergänzend die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Lieferung von Lizenzprodukten der Know
How! AG Anwendung. Diese beiden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind ebenfalls auf der Homepage der Know How! AG
zum Download bereitgestellt.
Davon abweichende Regelungen gelten nur durch schriftliche Bestätigung der Know How!. Spätestens mit der Entgegennahme
der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Entgegenstehende Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen
des Kunden werden nur anerkannt, wenn sie ausdrücklich durch die Know How! AG schriftlich bestätigt wurden. Nebenabreden
sowie Ergänzungen des Vertrages sind rechtsunwirksam, soweit sie nicht schriftlich durch die Know How! AG bestätigt worden
sind

2. Angebot und Vertragsabschluss

Die Angebote der Know How! AG sind freibleibend und unverbindlich. Ein V ertrag kommt erst zustande, wenn die Know How!
AG eine Bestellung des Käufers schriftlich oder fernschriftlich bestätigt. Gleiches gilt für Ergänzungen, Änderungen oder Ne-
benabreden. Die Know How! AG behält sich vor einen Vertragsabschluss mit der Rechnung zu bestätigen.

3. Produkte und Leistungen

Der Umfang und die Art der Leistungen der Know How! AG werden möglichst detailliert im Angebot bzw. im Vertrag beschrieben.
Auf dieser Grundlage werden im Rahmen des Projektmanagements die Leistungen der Know How! AG fortentwickelt.
Die Know How! AG ist – vorbehaltlich einer Vorgabe im Vertrag oder im Angebot - frei darin, wie sie die Leistungen gestaltet und
umsetzt.
Soweit die Know How! Fremdleistungen, insbesondere Tools, Standardsoftware oder Medien von Drittanbietern verwenden soll,
wird Know How! ermächtigt, diese im Namen und auf Kosten des Kunden gemäß den Bedingungen des Drittanbieters zu besor-
gen. Der Kunde wird alle einschlägigen Bedingungen des Drittanbieters beachten und eine ggf. erforderliche Vertrags- oder
Lizenzverlängerung selbständig vornehmen.
Schaltet ein Kunde weitere Dienstleister ein, geltend diese als Erfüllungsgehilfen des Kunden.
Die Know How! AG ist zur Einschaltung von Subunternehmern oder freien Mitarbeitern berechtigt.

4. Vergütung

Alle Preise verstehen sich, falls nicht anders angegeben, zzgl. der gesetzlichen MwSt. und zzgl. Verpackungs - und Versand-
kosten in der jeweils auf der Rechnung ausgewiesenen Währung. Die in den Angeboten genannten Vergütungssätze sind un-
verbindlich. Maßgebend sind die in der Auftragsbestätigung genannten Preise. Zusätzliche Leistungen wie Versand und Versi-
cherung werden gesondert berechnet. Nicht vorhersehbare Änderungen von Zöllen, Ein- und Ausfuhrgebühren, der Devisenbe-
wirtschaftung etc., berechtigen die Know How! AG zu einer entsprechenden Vergütungsanpassung.

Soweit nichts anderes vereinbart wurde, werden die Leistungen der Know How! AG auf Zeithonorarbasis unter Zugrundelegung
des tatsächlichen Arbeitsaufwandes zu den Standard-Stundensätzen der Know How! AG erbracht, Abrechnungsintervall ist jede
angefangene halbe Stunde.
Werden Tagessätze vereinbart, so umfassen diese eine Arbeitszeit von acht Stunden zu den üblichen Geschäftszeiten der Know
How AG. Soweit die Know How! AG auf Verlangen des Kunden zu anderen als den üblichen Geschäftszeiten tätig wird, erhöhen
sich die Stunden- bzw. Tagessätze um 50 %.
Soweit Festpreise vereinbart werden, ist die Know How! AG berechtigt, diese anzupassen, wenn sich der Leistungsumfang
während der Vertragslaufzeit auf Anforderung des Kunden ändert.
Die Know How! AG darf Abschlagszahlungen verlangen. Ist eine Abrechnung auf Zeithonorarbasis vereinbart, so ist die Know
How! berechtigt, monatlich abzurechnen.

5. Reise-/Übernachtungskosten

Alle anfallenden Reisekosten und Reisezeiten sowie notwendige Übernachtungskosten werden generell zusätzlich berechnet.
Grundsätzlich werden hierüber Pauschalen vereinbart. Wird eine pauschale Vereinbarung über die Reisekosten nicht getroffen,
dann werden Reise- und Übernachtungskosten nach Aufwand entsprechend der nachfolgenden Bedingungen abgerechnet:
Übernachtungskosten inkl. Frühstück, Taxi, Bahn- und Flugreisen werden nach angefallenem Aufwand weiterberechnet.
Für Bahn- und Flugreisen gilt:
- Bahnreisen: generell 2. Klasse
- Flüge innerhalb eines Landes oder eines Kontinents: Economy Class
- Interkontinentalflüge, Flüge über 7 Stunden Flugdauer oder Nachtflüge: Business Class
Pro mit dem Pkw gefahrenem Kilometer werden 0,50 EUR in Rechnung gestellt.
Reisezeiten werden mit 50 % des Tagessatzes des jeweiligen Mitarbeiters in Rechnung gestellt. Sind keine Arbeitszeitentgelte
vereinbart, so werden Reisezeiten mit 55,00 EUR pro Stunde berechnet.
Im Falle von Terminverschiebungen durch den Auftraggeber trägt dieser die nicht stornierbaren Reisekosten und eventuell an-
fallende Stornokosten.
Mehraufwendungen für die Verpflegung der Mitarbeiter der Know How! AG aufgrund arbeitsbedingter Reisetätigkeiten, die die
Know How! AG steuerfrei an ihre Mitarbeiter zu zahlen hat, sind zu vergüten.

6. Lieferung und Zahlung

Rechnungen der Know How! AG sind innerhalb von 21 Tagen zu begleichen. Sämtliche Rechnungsbeträge sind ohne Abzug
von Skonto, Boni oder sonstigen Rabatten netto und für die Know How! AG kostenfrei auf das jeweils auf der Rechnung ange-
gebene Konto der Know How! AG zu überweisen. Eine Gegenrechnung von Verbindlichkeiten, Gutschriften und Forderungen
ist ausdrücklich untersagt. Von diesen Zahlungsbedingungen abweichende Regelungen sind nur durch schriftliche Bestätigung
der Know How! AG wirksam.

7. Leistungsfristen

Alle zeitlichen Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Von der Know How! AG abgegebene Leistungstermine gelten unter
dem Vorbehalt der rechtzeitigen Eigenbelieferung. Teillieferungen und Teilleistungen sind zulässig. Leistungsverzug tritt nic ht
ein im Falle höherer Gewalt, sowie aufgrund von Ereignissen, die der Know How! AG die Lieferung wesentlich erschweren bzw.
unmöglich machen. Hierzu zählen Betriebsstörungen, höhere Gewalt, Streiks, etc., gleich ob diese im eigenen Betrieb, dem des
Lieferanten oder Unterlieferanten eintreten. In diesem Falle kann der Kunde keinen Verzugsschaden bzw. Schadenersatz wegen

Nichterfüllung verlangen. Liegt die Leistungsverzögerung im Verantwortungsbereich des Kunden (z.B. nicht rechtzeitige Erbrin-
gung von Mitwirkungsleistungen) so ist Know How! AG berechtigt, die betroffene Leistung um die Dauer der Behinderung zu-
züglich einer angemessenen Leistungsfrist hinauszuschieben.

8. Pflichten des Kunden/Mitwirkungsverpflichtung/Nichteinhalten und Absagen von Terminen durch den Kunden

Der Kunde unterstützt die Know How! AG bei der Leistungserbringung im zumutbaren Rahmen.
Der Kunde wird der Know How! AG alle erforderlichen Informationen, Materialien und Unterlagen zur Verfügung stellen. Sollen
Leistungen beim Kunden oder in deren technischen Umgebung erbracht werde n, stellt dieser auch das hierfür benötigte
Equipment zur Verfügung.
Der Kunde benennt der Know How! AG einen kompetenten Ansprechpartner, der bevollmächtigt ist, für den Kunden verbindliche
Erklärungen abzugeben bzw. entgegenzunehmen.
Für den Fall, dass der Kunde seine Mitwirkungsverpflichten verletzt und der Know How! AG hierdurch ein zusätzlicher Aufwand,
oder ein Schaden entsteht, so ist der Kunde verpflichtet, der Know How! AG diesen zusätzlichen Aufwand zu vergüten oder den
Schaden zu ersetzen. Hält der Kunde bereits zugesagte der vereinbarte Termine nicht ein oder sagt solche Termine innerhalb
von 5 Arbeitstagen vor dem betreffenden Datum ab, so hat der Kunden insbesondere auch die Kosten für nicht anderweitig
einsetzbare Mitarbeiter und freie Mitarbeiter zu tragen. Die Know How! AG wird sich bemühen, durch die Absage bzw. Nichtein-
haltung von Terminen frei werdende Mitarbeiter und freie Mitarbeiter anderweitig einzusetzen. Falls dies nicht gelingt, trägt der
Kunde die Beweislast für die anderweitige Einsatzmöglichkeit der Mitarbeiter bzw. freien Mitarbeitern. Für Schulungen, Semi-
nare, sonstige Trainingsmaßnahmen, Veranstaltungen und Events gelten im Übrigen die Stornobedingungen aus den Allgemei-
nen Geschäftsbedingungen für Seminare, Onlineseminar, Veranstaltungen und Events.

9. Eigentumsvorbehalt/Nutzungsrechte

Für alle Lieferungen und Leistungen der Know How! AG gilt der verlängerte Eigentumsvorbehalt bis zur vollständigen Bezahlung
aller aus der Geschäftsverbindung gegenüber dem Käufer entstandenen oder noch entstehenden Forderungen, gleich welcher
Art und aus welchen Rechtsgründen.
Die Einräumung von Nutzungsrechten erfolgt stets unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Vergütung der Leis-
tungen der Know How! AG. Bis zur vollständigen Zahlung darf der Kunde die Lieferungen der Know How! AG lediglich im Rah-
men der von ihm zu erbringenden Handlungen (z.B. Durchführung von Tests) nutzen. Dieses Nutzungsrecht erlischt, wenn der
Kunde mit der Zahlung der Vergütung oder eines Teils der Vergütung in Verzug gerät.
Vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen wird dem Kunden nur ein einfaches, nicht ausschließliches und nicht übertragungs-
fähiges Nutzungsrecht eingeräumt.

10. Gewährleistung

Die von der Know How! AG geschuldeten Werkleistungen bedürfen der Abnahme. Die Abnahme – auch von Teilprojekten – ist
auf Anforderung vom Kunden jeweils schriftliche zu erklären. Nach schriftlicher Aufforderung durch die Know How! AG hat der
Kunde innerhalb von 14 Kalendertagen die Abnahme z u erklären. Nach Ablauf dieser Frist gilt die vom Kunden zur Abnahme
angebotene Leistung als angenommen.
Die Gewährleistungsfrist beträgt für alle von der Know How! AG erbrachten Leistungen und Produkte sechs Monate.
Gewährleistungsansprüche sind zunächst auf Nachbesserung oder – nach Wahl der Know How! AG - auf Ersatzlieferung be-
schränkt. Der Kunde ist erst berechtigt, bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung vom Vertrag zurück zutreten
oder Minderung zu verlangen. Eine Nacherfüllung ist fehlgeschlagen, wenn sie mehrfach versucht wurde und eine weitere Nach-
erfüllung dem Kunden nicht zugemutet werden kann.
Produktbeschreibungen jeglicher Art geltend nicht als zugesicherte Eigenschaften.
Der Kunde muss etwaige Mängel unverzüglich, nachdem sie ihm bekannt werden, schriftlich mitteilen, wenn es sich bei dem
Kunden um einen Kaufmann im Sinne des HGB handelt, gilt die kaufmännische Rügepflicht.

11. Haftung

Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, wird eine Haftung der Know How! AG für mittelbare und unmittelbare Schäden
ausgeschlossen, soweit die Haftung nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkei t oder aber der schuldhaften Verletzung von
Leben, Leib und Gesundheit beruht.
Der Haftungsausschluss gilt für alle mittelbaren und unmittelbaren Schäden, wie Mangelfolgeschäden, entgangener Gewinn,
Schäden in Bezug auf andere Personen und Sachen, Datenv erlust, Personalmehrkosten, nutzlose Aufwendungen und unter-
bliebene Einsparungen. Die Haftung für die Verletzung einer nebenvertraglichen Verpflichtung ist ausgeschlossen.
Im Falle einer Haftung der Know How! AG ist diese begrenzt auf maximal 5 % der ver einbarten Gesamtvergütung ohne Mehr-
wertsteuer. Dies gilt nicht für die Haftung aus Vorsatz.
Schadensersatzansprüche des Kunden verjähren spätestens nach einem Jahr von dem Zeitpunkt an, an dem der Kunde von
dem Schaden und den Umständen, aus denen sich s eine Anspruchsberechtigung ergibt, Kenntnis erlangt. Hiervon ausgenom-
men sind Schadensersatzansprüche wegen Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit.

12. Geheimhaltung, Abwerbungsverbot, Datenschutz

Die Vertragsparteien verpflichten sich gegenseitig, sämtliche ihnen im Zusammenhang mit diesem Vertrag bzw. den Einzelver-
trägen zugänglich werdenden Informationen des anderen Vertragspartners, die als vertraulich gekennzeichnet werden oder nach
sonstigen Umständen als Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse des Vertragspartners erkennbar sind, unbefristet geheim zu
halten und sie, soweit nicht zur Erreichung des Vertragszweckes erforderlich, weder aufzuzeichnen, zu verwerten oder weiter
zu geben. Dies gilt nicht für Informationen, die dem erhaltenden Vertragspartner bereits bekannt sind oder ohne Zusammenhang
mit dem Vertragsverhältnis bekannt werden.
Die Vertragspartner werden ohne Einwilligung des jeweils anderen Vertragspartners keine Mitarbeiter, die mit der Zusammen-
arbeit befasst waren, für einen Zeitraum von mindestens einem Jahr ab letzter Mitwirkung in der Zusammenarbeit weder abwer-
ben noch anstellen.
Die Vertragspartner werden die gesetzlichen Vorschriften zum Datenschutz, insbesondere die Regelungen des Bundesdaten-
schutzgesetzes beachten und ihre Mitarbeiter entsprechend verpflichten.

13. Gerichtsstand/anzuwendendes Recht

Erfüllungsort und Gerichtsstand, sofern vom Gesetzgeber nicht anders vorgesehen, ist für beide Teile Leinfelden-Echterdingen.
Auf das Vertragsverhältnis wird deutsches Recht angewendet.

14. Sonstige Bestimmungen

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB rechtsunwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen
Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle einer eventuell unwirksamen Bestimmung gilt eine wirksame Bestimmung als verein-
bart, die dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der eventuell unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt.
Stand 4. November 2016

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Seminare, Online-Seminare, Events, Veranstaltungen etc.

der Know How! Aktiengesellschaft, Magellanstraße 1, D - 70771 Leinfelden-Echterdingen

1. Geltung

Die Abhaltung von Seminaren, Onlineseminaren (Webinare), sonstige Trainingsmaßnahmen, Events und Veranstaltungen der
Know How! Aktiengesellschaft erfolgt ausschließlich auf der Grundlage dieser AGB. Davon abweichende Regelungen gelten nur
durch schriftliche Bestätigung der Know How!. Spätestens mit der Anmeldung oder Buchung eines Seminars, eines Onlinese-
minars oder einer sonstigen Veranstaltung oder Events gelten diese Bedingungen als angenommen. Entgegenstehende Ge-
schäfts- bzw. Einkaufsbedingungen des Kunden werden nur anerkannt, wenn sie ausdrücklich durch die Know How! AG schrift-
lich bestätigt wurden. Nebenabreden sowie Ergänzungen des Vertrages sind rechtsunwirksam, soweit sie nicht schriftlich durch
die Know How! AG bestätigt worden sind.

2. Angebot und Vertragsschluss

Die Angebote der Know How! AG sind freibleibend und unverbindlich. Eine Anmeldung kann schriftlich, fernschriftliche, per E -
Mail oder telefonisch erfolgen, ein Vertrag kommt zustande, wenn die Know How! AG eine Anmeldung des Kunden schri ftlich
oder fernschriftlich bestätigt. Gleiches gilt für Ergänzungen, Änderungen oder Nebenabreden. Die Know How! AG behält sich
vor einen Vertragsabschluss mit der Rechnung zu bestätigen.

3. Seminare/Teilnehmerzahl/Seminarort/Online-Seminare

Die Know How! AG führt sowohl offene Seminare und Veranstaltungen gemäß der Beschreibungen im Trainingsprogramm als
auch Firmenveranstaltungen durch. Alle abgegebenen Seminar - und Veranstaltungsbeschreibungen sind, soweit nicht aus-
drücklich als verbindlich bezeichnet, freibleibend und unverbindlich. Insbesondere muss das Vorhandensein von so genannten
zugesicherten Eigenschaften ausdrücklich durch die Know How! AG schriftlich bestätigt werden. Die Know How! AG übernimmt
keine Gewähr für den Eintritt eines Seminarerfolges, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich bestätigt worden ist.
Die Auswahl der Seminare und/oder Veranstaltung liegt in der Verantwortung des Kunden, über den Inhalt der Seminare und
deren Voraussetzungen kann sich der Kunde ggf. unter www.knowhow.de/office-windows-seminare.html oder in individuellen
Angeboten informieren.
Die Teilnehmerzahl ist aus didaktischen Gründen begrenzt. Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksich-
tigt. Die Know How! AG behält sich vor, Kurse aufgrund einer zu geringen Teilnehmerzahl abzusagen oder zu verlegen. Kosten,
die hierfür bei einem Teilnehmer entstehen, können nicht gegenüber der Know How! AG geltend gemacht werden.
Offene Seminare finden im Trainingscenter der Know How! AG in der Magellanstraße 1, 70771 Leinfelden-Echterdingen statt.
Firmenseminare finden beim Kunden oder im Trainingscenter der Know How! AG statt. Events und Veranstaltungen können
sowohl beim Kunden als auch bei der Know How! AG stattfinden.
Online-Seminare finden am Endgerät des Kunden statt. Für die Stellung des Endgerätes sowie dessen Geeignetheit für die
Durchführung des Online-Seminars und für das Vorhandensein eines geeigneten Internetanschlusses ist der Kunde/Teilnehmer
selbst verantwortlich. Dabei sind die Systemvoraussetzungen zu beachten. Der Kunde hat die Möglichkeit, die Geeignetheit des
Endgeräts durch die Know How! prüfen zu lassen.

4. Preise und Zahlung

Alle Preise verstehen sich, falls nicht anders angegeben, zzgl. der gesetzlichen MwSt. und zzgl. Verpackungs - und Versand-
kosten in der jeweils auf der Rechnung ausgewiesenen Währung. Die in den Angeboten genannten Preise sind unverbindlich.
Maßgebend sind die in der Auftragsbestätigung genannten Preise.
Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 21 Tagen zu begleichen. Sämtliche Rechnungsbeträge sind ohne Abzug von Skonto,
Boni oder sonstigen Rabatten netto und für die Know How! kostenfrei auf das jeweils auf der Rechnung angegebene Konto der
Know How! AG zu überweisen. Eine Gegenrechnung von Verbindlichkeiten, Gutschriften und Forderungen ist ausdrücklich un-
tersagt. Von diesen Zahlungsbedingungen abweichende Regelungen sind nur durch schriftliche Bestätigung der Know How! AG
wirksam.

5. Reise-/Übernachtungskosten

Alle anfallenden Reisekosten und Reisezeiten sowie notwendige Übernachtungskosten werden generell zusätzlich berechnet.
Grundsätzlich werden hierüber Pauschalen vereinbart. Wird eine pauschale Vereinbarung über die Reisekosten nicht getroffen,
dann werden Reise- und Übernachtungskosten nach Aufwand entsprechend der nachfolgenden Bedingungen abgerechnet.
Übernachtungskosten inkl. Frühstück, Taxi, Bahn- und Flugreisen werden nach angefallenem Aufwand weiterberechnet.
Für Bahn- und Flugreisen gilt:
- Bahnreisen: generell 2. Klasse
- Flüge innerhalb eines Landes oder eines Kontinents: Economy Class
- Interkontinentalflüge, Flüge über 7 Stunden Flugdauer oder Nachtflüge: Business Class
Pro mit dem Pkw gefahrenem Kilometer werden 0,50 EUR in Rechnung gestellt.
Reisezeiten werden mit 50 % des Tagessatzes des jeweiligen Mitarbeiters in Rechnung gestellt. Sind keine Arbeitszeitentgelte
vereinbart, so werden Reisezeiten mit 55,00 EUR pro Stunde berechnet.
Im Falle von Terminverschiebungen durch den Auftraggeber trägt dieser die nicht stornierbaren Reisekosten und eventuell an-
fallende Stornokosten.
Mehraufwendungen für die Verpflegung der Mitarbeiter der Know How! AG aufgrund arb eitsbedingter Reisetätigkeiten, die die
Know How! AG steuerfrei an ihre Mitarbeiter zu zahlen hat, sind zu vergüten.

6. Stornierung und Rücktritt vom Vertrag

Wird pro Veranstaltung die von der Know How ! AG festgelegte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, kann die Know How! AG
einen Ersatztermin festlegen oder vom Vertrag zurücktreten. Änderungen des Termins und/oder des Veranstaltungsortes erfol-
gen nur bei zwingender Notwendigkeit. Die Know How! AG teilt solche Änderungen dem Kunden unverzüglich schriftlich mit.
Sollte dem Kunden der neue Termin nicht zusagen, kann dieser vom Vertrag zurücktreten und bekommt eine bereits geleistete
Vergütung zurückerstattet. Über die Rückerstattung der geleisteten Vergütung hinaus stehen dem Kunden bei einem Vertrags-
rücktritt keine Ansprüche zu.
Unbeschadet eines gesetzlichen Widerrufsrechts kann der Kunde bis zum Beginn der Trainingsmaßnahme vom Vertrag zurück-
treten. Ein Rücktritt des Kunden ist kostenlos, wenn er bis spätestens 16 Arbeitstage vor Veranstaltungsbeginn schriftlich erklärt
wird.
Für alle Seminare, Schulungen, Veranstaltungen und Events der Know How! AG gelten folgende Rücktrittsfristen und Rücktritts-
gebühren:
Bis 16 Arbeitstage vor Beginn des Seminars oder der Veranstaltung:
keine Rücktrittsgebühren
Bis 11 Arbeitstage vor Beginn des Seminars oder der Veranstaltung:
Berechnung 25 % des Seminar- oder Veranstaltungspreises
Bis 6 Arbeitstage vor Beginn des Seminars oder der Veranstaltung:
Berechnung 50 % des Seminar-oder Veranstaltungspreises
Innerhalb der letzten 5 Arbeitstage oder bei Nichterscheinen: Berechnung des vollen Seminar- bzw. Veranstaltungspreises